Selbstzahler und Erstattung


Die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz werden von manchen privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Wenn Sie die Therapiekosten selbst übernehmen, kann dies jedoch Vorteile haben:

  • Keine zeitaufwendige Genehmigung durch die Krankenversicherung. Die Therapie kann sofort beginnen.
  • Therapie, Behandlung und Diagnose werden in keinen Datenbanken erfasst oder von mir an Dritte weitergegeben. Dies kann z.B. bei einer Verbeamtung, einem späteren Krankenkassenwechsel oder bei Abschluss einer Lebensversicherung von Bedeutung sein.
  • Das Honorar für eine Therapie oder ein Coaching ist in vielen Fällen steuerlich absetzbar (außergewöhnliche Belastungen).

Bei der Abrechnung von Leistungen orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie können die Zahlung der Rechnung entweder in bar oder per Überweisung vornehmen.
Hinweis: Therapiesitzungen sind umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 14 UStG.

Für Studenten und Klienten mit geringem Einkommen halte ich zwei kostenreduzierte Behandlungs- bzw. Beratungsplätze frei. Bitte sprechen Sie mich an, ob derzeit einer dieser Plätze verfügbar ist.

zurück